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Das Hinweisgebersystem der VW Kraftwerk GmbH

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat in der VW Kraftwerk GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebern und allen Personen, die zu Untersuchungen in der VW Kraftwerk GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hier

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein VW Kraftwerk Produkt oder eine Dienstleistung betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu unseren Produkten, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen VW Kraftwerk GmbH oder unserer Geschäftspartner an VW-Kraftwerk-GmbH@volkswagen.de.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

  • 24/7 Hotline
  • Online-Meldekanal
  • Ombudsleute
  • E-Mail
  • Postadresse/persönlich

Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:
+800 444 46300*.

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen:
+49 5361 946300.

* In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.

  • Brasilien
    0800-5912743 (Gebührenfreie Nummer)
    021-23911381 (Lokale Nummer)
  • Mexiko
    001-800-4610242 (Gebührenfreie Nummer)
    0155-71000355 (Lokale Nummer)
  • Slowakei
    0800-002576 (Gebührenfreie Nummer)
    02-33325602 (Lokale Nummer)
  • USA
    833-6571574 Gebührenfreie Nummer)
    908-2198092 (Lokale Nummer)
  • Südafrika
    0800-99483 (Gebührenfreie Nummer)
    021-1003533 (Lokale Nummer)
  • Malaysia
    1-800-819523 (Gebührenfreie Nummer)
    0154-600099 (Lokale Nummer)
  • Argentinien
    0800-6662992 (Gebührenfreie Nummer)
    011-52528632 (Lokale Nummer)
  • Deutschland
    0800 444 46300 (Gebührenfreie Nummerr)
    05361-946300 (Lokale Nummer)

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

Die VW Kraftwerk GmbH hat über den Volkswagen Konzern externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgebern – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

Sie erreichen das Zentrale Aufklärungs-Office per E-Mail über die folgende Adresse:

io@volkswagen.de

Zentrales Aufklärungs-Office

Postanschrift:
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
38436 Wolfsburg
Deutschland

Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de.                                        

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Zentrale Aufklärungs-Office richten.

Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle Feedback zu geben.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an  den Compliance Officer der VW Kraftwerk GmbH per E-Mail unter compliance-vwk@volkswagen.de wenden.

Hinweis abgeben aber richtig!

Damit Ihr Hinweis, den Sie an das Aufklärungs-Office richten, angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • wer?
  • was?
  • wann?
  • wie?
  • wo?

Als Hinweisgeber achten Sie bitte darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten, können Sie den Kontakt über die Ombudsleute nutzen.  

Externer Meldekanal für Deutschland

Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Zur besseren Lesbarkeit wird auf dieser Seite  die männliche Form der Ansprache verwendet. Damit werden alle Geschlechter  gleichzeitig angesprochen. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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